Datenschutz

Beim neuen Datenschutz geht es nicht nur darum, gesetzliche Bestimmungen einzuhalten und sich vor deftigen Strafen bzw. Imageverlust zu schützen. Kanzleien und Unternehmen erreichen hierbei auch wichtige Vorteile: Ihren Mandanten oder Kunden geben Sie zu verstehen, wie wichtig Ihnen der Umgang mit personenbezogenen Daten ist. Konsequent umgesetzt bringt er Ihnen eine deutliche Verbesserung Ihrer betrieblichen Abläufe und schützt Ihre Unternehmung!

Ist Ihre Kanzlei fit für die DS-GVO? Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung und vermitteln Ihnen gern einen externen Datenschutzbeauftratgten.

Das Inkrafttreten der Datenschutzverordnung DS-GVO und ihre Übergangsfrist ist schon etwas vergangen (25. Mai 2018), doch hat sie ihre Aktualität nicht verloren:
Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben:

• Erfüllung der Vorgaben des aktuellen Bundesdatenschutzgesetzes – BDSG
• Einhaltung und Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung – DS-GVO
• Unterstützung beim Aufbau der Verfahrensverzeichnisse
• Vermittlung eines externen Datenschutzbeauftragten
• Überprüfung und Optimierung Ihrer ITK-Landschaft

 

 

Wir beraten Sie

Aus unserer täglichen Arbeit als ITK-Dienstleister wissen wir, dass noch viele Kanzleien, Notariate, Steuerberater oder Unternehmen das Thema DS-GVO nur unzureichend bis kaum realisiert haben.

Sprechen Sie mit uns und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin: info@bremer-systemhaus.de